Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften ist verfassungsgemäß
Die Beschränkung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG ist verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05 entschieden.
Nach § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG (in der im Streitjahr 2000 geltenden Fassung) können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nur mit ... weiter lesen »
