Eine nachhaltige Tätigkeit als Testamentsvollstrecker unterliegt auch dann der Umsatzsteuer, wenn sie aus privatem Anlass aufgenommen wurde
Mit Urteil vom 7. September 2006 (V R 6/05) hat der V. Senat entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl von Handlungen vornimmt, in der Regel unternehmerisch tätig wird und zwar auch bei einer sog. “Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung”. Der BFH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung. Die Umsatzsteuerbarkeit der Testamentsvollstreckertätigkeit im Streitfall ergab sich schon aufgrund ... weiter lesen »
