Endlich Vergütungsregelungen für Belletristikautoren
Mittwoch, 15.06.05,
Die Vereinbarung besagt, dass Autoren zukünftig im Regelfall automatisch mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften Exemplars eines Hardcoverbuches beteiligt sind. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, die direkt an den Verkaufserfolg gekoppelt sind.
So genannte angemessene Vergütungen für Urheber sind quasi das Kernstück des bereits im Juli 2002 in Kraft getretenen Urhebervertragsrechts. Dieses ... weiter lesen »
