Verfassungsgericht: Vorläufig kein Urteil zur Privatkopie
Montag, 12.09.05,
Eine Privatperson hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht mit der Begründung, der Paragraph 95a des novellierten Urheberrechtsgesetzes verstoße gegen sein vom Grundgesetz geschütztes Eigentumsrecht. Paragraph 95a legt fest, dass ein Nutzer einen vorhandenen Kopierschutz nicht umgehen darf – auch dann nicht, wenn er sich vom Datenträger eine prinzipiell durch das Urheberrecht genehmigte Kopie zu privaten Zwecken machen möchte.
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