Neue Rechte für Webcasting heftig umstritten
Montag, 10.10.05,
In dem Vertrag, kurz „Broadcast Treaty“ genannt, soll festgelegt werden, dass Sender, die Sendungen über Rundfunk oder Web öffentlich machen, 50 Jahre lang darüber bestimmen dürfen, wer außer ihnen diese Sendungen ausstrahlen darf. Dieses Recht soll nicht nur – wie bisher – für Rundfunkanstalten gelten, sondern auch für Anstalten, die Sendungen über das Internet „öffentlich zugänglich machen“, so genannte Webcaster. Dieser ... weiter lesen »
