NDR bietet Beiträge unter „Creative Commons“-Lizenzen an
Die Zapp-Folge von gestern ist die erste, aus der ausgewählte Beiträge unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Das heißt, dass man sie selber veröffentlichen darf, etwa auf der eigenen Webseite. Die Lizenz verlangt, dass man den NDR als Urheber nennen muss. Es ist verboten, die Sendung zu bearbeiten oder in kommerziellen Angeboten zu verwenden – das heißt, in der Creative-Commons-Nomenklatur eine so genannte BY-NC-ND-Lizenz. Spiegel Online dürfte die ... weiter lesen »
