„Selbstbeteiligung“ von Geiseln an den Kosten ihrer Befreiung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Geiseln die Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten müssen.
Die Klägerin war im September 2003 auf einer Trekkingtour in Kolumbien - gemeinsam mit anderen Teilnehmern einer mehrköpfigen Reisegruppe unterschiedlicher Nationalitäten - von einer Rebellengruppe entführt worden. Nach intensiven Bemühungen des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Botschaft in Bogota, kolumbianischer ... weiter lesen »
