„Kampf ums Altpapier” grundsätzlich zu Gunsten der Kommunen entschieden
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass private Haushaltungen ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie insbesondere des Altpapiers) grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also den kommunalen Betrieben, zu überlassen haben und nicht befugt sind, mit der Verwertung solcher Bestandteile “Dritte” zu beauftragen. Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen der nach ... weiter lesen »
