Ausgleich des Vermögensnachteils wegen fehlerhafter BSE-Tests
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Festsetzung eines auszugleichenden Vermögensnachteils wegen der Rücknahme von ca. 24 000 Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch von BSE-testpflichtigen Rindern entschieden. Die Beklagte hatte die der Klägerin, einem Schlachtbetrieb, erteilten Tauglichkeitserklärungen nach Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen, weil die mit den Untersuchungen beauftragte Firma die Tests in einem behördlich nicht ... weiter lesen »
