Zurückhaltung von Akten betreffend Adolf Eichmann rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss über die Weigerung des Bundeskanzleramtes entschieden, Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) betreffend Adolf Eichmann in einem gerichtlichen Verfahren offenzulegen.
Die Antragstellerin ist Journalistin und arbeitet als freie Korrespondentin in Argentinien. Sie begehrt vom BND Einsicht in Archivunterlagen, die im Wesentlichen aus den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts ... weiter lesen »
