Pflegefall Pflegeversicherung - Koalition muss am Wochenende handeln, um Pflegequalität nicht zu gefährden

Freitag, den 4. November 2011

04.11.2011 - Die Reform der Pflegeversicherung ist überfällig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert im Vorfeld des Spitzentreffens der Koalition am Wochenende ein Votum für eine solidarische, paritätische Pflegeversicherung und eine Erweiterung des Pflegebegriffs. "Verpasst die Koalition am Wochenende die richtigen Weichenstellungen, gefährdet sie die Verbesserung der Pflegequalität und enttäuscht die Hilfebedürftigen", formuliert vzbv-Pflegeexperte Dieter Lang die Erwartung an die Koalitionsrunde.

Im Hinblick auf die angekündigte Finanzreform in der Pflegeversicherung lehnen der vzbv und seine Mitgliedsverbände eine verpflichtende, individualisierte Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung ab. "Sie löst die Finanzierungsprobleme nicht und führt in eine soziale Schieflage", sagt Lang. Sie führe zu einer teilweisen Entsolidarisierung, da sie die persönliche Leistungsfähigkeit der Versicherungsnehmer unberücksichtigt lässt. Zudem bedeute die Lastenverteilung "auf den Kopf" eine weitere Abkehr vom Prinzip der paritätischen Finanzierung dieses Zweiges der Sozialversicherung. Der vzbv schlägt vor, die notwendige Erhöhung der Finanzreserven innerhalb des bestehenden, solidarischen und paritätischen Umlagesystems zu belassen.

Ein weiterer zentraler Punkt der Pflegereform ist die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der heutige Pflegebegriff ist vorrangig auf verrichtungsbezogene Aspekte fokussiert; soziale, psychosoziale und kommunikative Aspekte von Pflege werden weitestgehend ausgegrenzt. Dadurch sind schätzungsweise eine halbe Million Menschen von den Leistungen der Pflegeversicherung abgeschnitten. "Wie will man einer an Demenz Erkrankten und ihren Angehörigen vermitteln, dass die Person zwar pflegebedürftig ist, aber keine Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen kann?", fragt Lang.

Zahlen zur Situation in der Pflege
Aktuelle Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von jetzt ca. 2,35 Millionen auf 2,9 Millionen im Jahr 2020 und etwa 3,4 Millionen im Jahr 2030 ansteigen kann. In einer langfristigen Betrachtung bis zum Jahr 2050 ergibt sich eine Verdopplung der Zahl der Pflegebedürftigen auf dann 4,5 Millionen. Erheblich zunehmen wird die Zahl dementiell erkrankter Menschen.

Von den derzeit rund 2,35 Millionen im Sinne des Gesetzes pflegebedürftigen Menschen werden circa 1,6 Millionen Menschen (69 Prozent) zu Hause gepflegt, davon etwa 1,1 Millionen von Angehörigen, rund 550 Tausend teilweise durch Pflegedienste. Rund 700.000 Menschen (29 Prozent) werden in stationären Einrichtungen gepflegt. Etwa die Hälfte aller Pflegebedürftigen ist in Pflegestufe I eingeordnet, circa 36 Prozent in Pflegestufe II.

Pflegebedürftige Menschen beklagen zunehmend die mangelnde Aufmerksamkeit der Pflegekräfte bei der Pflege und sprechen von "Fließbandpflege" und "Hauptsache satt und sauber". Zeit für persönliche Betreuung und Zuwendung bleibt kaum. Durch den zunehmenden Arbeitsdruck leidet die Qualität der Pflege. Durchschnittlich verweilt eine Pflegekraft nur etwa acht Jahre im Beruf.
Hintergründe und Positionen zum “Pflegefall Pflegeversicherung” finden Sie im Dokumenten-Download rechts auf dieser Seite

Kategorie: Verbraucherrecht
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